Das Drehen an der Gebührenschraube nur aufgeschoben
Eine Erhöhung der Grundsteuer B wird es vorläufig in der Kur- und Bäderstadt noch nicht geben, steht aber an. Der Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, die Diskussion um die Gebührenanpassung zu verschieben. Erst sollen nämlich die Eckdaten des Haushalts 2010 auf den Tisch, um dann gegebenenfalls maßvoll an der Gebührenschraube zu drehen. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der festgestellte Einheitswert. Angedacht ist, den Hebesatz der Grundsteuer B von bisher 395 Punkten auf 435 Punkte anzuheben, was einer absoluten Erhöhung laut Verwaltungsvorlage von 10,1 Prozent entspricht. Letztmals wurde bei der Grundsteuer in Bad Rappenau zum 1. Januar 2006 an der Gebührenschraube gedreht. Mit der Erhöhung von 40 Punkten respektive 10,1 Prozent sollen in die Stadtkasse Mehreinnahmen in Höhe von jährlich 280 000 Euro fließen. „Die Grundsteuererhöhung erscheint unter Berücksichtigung der städtischen Finanzlage und unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit für vertretbar und angemessen, heißt es vonseiten der Verwaltung. Konkret sieht der Griff in den Geldbeutel der Rappenauer Bürger in einer Beispielrechnung wie folgt aus: Bei einem Bauplatz mit einer Größe von 541 qm und einem Einheitswert von 2 760 Euro müsste der Eigentümer künftig 42,02 Euro statt 38,16 Euro bezahlen; bei einem Einfamilienhaus mit einem festgelegten Einheitswert von 10 379 Euro künftig 164,26 Euro (+15,11 Euro). Bei einem Einfamilienhaus mit einem Einheitswert von 48 981 Euro würde die Gebührenerhöhung immerhin mit 595,60 Euro (+54,77 Euro) zu Buche schlagen. Und auch die Besitzer von Eigentumswohnungen in der Kurstadt werden zur Grundsteuer B herangezogen. Bei einem entsprechenden Wohnung oder Appartement mit einer Wohnfläche von rund 56 qm müssten 130,02 Euro statt 118,07 Euro pro Jahr entrichtet werden. Der Gemeinderat wird voraussichtlich in seiner übernächsten Sitzung über die Gebührenerhöhung abstimmen. Keine Mehrheit fand im Gemeinderat der Vorstoß der FDP / FW - Fraktion. Hier ging es im die Erhebung einer so genannten Nutzungspauschale für die Leichenversorgung. Diese Gebühr sollte den Bestattungsunternehmen auferlegt werden, die keine eigenen Räumlichkeiten zur Leichenversorgung zu Verfügung haben und dafür die städtische Leichenhalle in Anspruch nehmen. Vonseiten der FDP / FWV war man von jährlichen Zusatzeinnahmen von rund 10 000 Euro ausgegangen und das ohne nennenswerten Aufwand.Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung, 4. Februar 2010