Bei der Grundsteuer lediglich 15 Punkte

Die Parallelen zu einem orientalischen Basar waren unverkennbar: Denn Feilschen war angesagt bei der Erhöhung der Grundsteuer B, die am Donnerstag erneut auf der Tagesordnung des Rappenauer Gemeinderats stand.
Von den 40 Prozentpunkten, die von der Verwaltung favorisiert waren, blieben nach vier Abstimmungen schließlich nur noch 15 Punkte übrig. Letztmals war die Grundsteuer in Bad Rappenau zum 1. Januar 2006 erhöht worden.
In der Verwaltungsvorlage hatte es zwar geheißen, „die Grundsteuererhöhung von 395 auf 435 Punkte erscheint unter Berücksichtigung der städtischen Finanzlage und unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit für vertretbar und angemessen“, aber die Ratsmehrheit erteilte dieser Erhöhung eine klare Abfuhr. Klaus Hocher (CDU) verwies auf die sinkenden Realeinkommen der Verbraucher hin. Ebenso sah er keine Notwendigkeit, dass sich die Kurstadt mit 435 Punkten an die Spitze vergleichbarer Kommunen setzt. Keine Probleme mit den 40 Prozentpunkten hatte dagegen Ratskollege Willi Freymeyer (SPD). „Wir müssen schließlich das Haushaltsdefizit decken“.
Auch sah der Sozialdemokrat die Erhöhung der Grundsteuer in einem anderen Blickwinkel: „Wir haben in der Vergangenheit viel zum Wohl der Bürger investiert“. Und jeder Euro, der als Kredit aufgenommen wird, zwängt den Handlungsspielraum ein.
„Wir können gut darauf verzichten, uns mit 435 Punkten an die Spitze in der Region zu setzen“, meinte auch Bernd Hofmann (FDP/FW), während Ulrich Schneider (GAL) Kompromissbereitschaft signalisierte: Wenn durch die geplante Erhöhung der Grundsteuer B künftig die Kindergartengebühr entfällt, könnte man damit leben. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.
Mit der Erhöhung von 15 Punkten auf 410 v. H. respektive 3,8 Prozent sollen in die Stadtkasse Mehreinnahmen in Höhe von jährlich 105 000 Euro fließen. Die vorgeschlagenen 40 Punkte hätten 280 000 Euro in die Stadtkasse gebracht. Konkret sieht der Griff in den Geldbeutel der Rappenauer Bürger in einer Beispielrechnung wie folgt aus: Bei einem Bauplatz mit einer Größe von 541 qm und einem Einheitswert von 2760 Euro muss der Eigentümer künftig 39,61 Euro statt 38,16 Euro bezahlen; bei einem Einfamilienhaus mit einem festgelegten Einheitswert von 10 379 Euro künftig 154,81 Euro (+5,67 Euro).

Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung, 15. März 2010