Antrag der FDP / FW-Fraktion zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Leichenhalle zur Leichenbesorgung abgelehnt

Mit vier Gegenstimmen war der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat die von der FDP / FW beantragte Benutzungsgebühr für Bestatter, die die Leichenhalle auch zum Einsargen nutzen, abgelehnt. Die FDP / FW hatte eine Gebühr in Höhe von 120 Euro pro Sterbefall vorgeschlagen, die solchen Bestattern auferlegt werden sollte, die nicht über eigene Räumlichkeiten zum Versorgen der Leiche verfügen und daher die Leichenhalle zu diesem Zweck nutzen. Insgesamt könnten so aus Sicht der FDP / FW 10.000 Euro jährlich eingenommen werden.
OB Blättgen verwies darauf, dass die Leichenhalle nicht wie von der FDP / FW beschrieben, kostenlos zur Verfügung gestellt werde, sondern diese Nutzung bereits durch die Grundgebühr abgedeckt sei. Durch die Versorgung der Leichen in der Leichenhalle entstehe kein zusätzlicher Aufwand für die Stadt, sodass eine Zusatzgebühr nicht gerechtfertigt wäre. Stattdessen ergäbe sich ein zusätzlicher Personalaufwand, wenn man in allen neun Leichenhallen kontrollieren müsste, wie sie genutzt werden. Auch könne durch die Gebühr kein zusätzlicher Betrag erwirtschaftet werden, da die Gebühren höchstens kostendeckend sein dürfen. Eine kostendeckende Gebühr hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung im Dezember 2009 beschlossen.
Umfragen bei anderen Gemeinden haben ergeben, dass nirgends eine solche Gebühr erhoben wird. Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg sah rechtliche Probleme bei der Einführung eines neuen Gebührentatbestandes.
„Wir stimmen gegen den Verwaltungsvorschlag, aber wir können damit leben“, so der Sprecher der FDP / FW-Fraktion. Hintergrund des Vorschlags sei die Frage gewesen, wie mehr Geld für die Stadtkasse eingenommen werden kann.

Quelle: Mitteilungsblatt, 11. Februar 2010